Zu den wichtigsten Aufgaben eines Hausverwalters zählt die Erstellung eines Wirtschaftsplans.
Warum dessen Anfertigung gesetzlich geregelt ist und was der Wirtschaftsplan aussagt, erfahren Sie hier.
Der Wirtschaftsplan enthält eine Aufstellung der zukünftig erwarteten Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Immobilie. Vereinfacht dargestellt handelt es sich um den Haushaltsplan für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausverwaltung schätzt, wie hoch die Kosten für die Verwaltung, den Betrieb sowie die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums im kommenden Kalenderjahr ausfallen werden. Die Berechnung des von jedem Eigentümer zu zahlenden Hausgeldes basiert auf der Grundlage des Wirtschaftsplans. Das Ziel der Verwaltung ist sicherzustellen, dass die Eigentümergemeinschaft finanziell abgesichert durch das Jahr kommt. Darüber hinaus ist die Aufstellung eines Wirtschaftsplans gemäß Paragraf 28 Wohnungseigentümergesetz verpflichtend.
Da es sich bei dem Wirtschaftsplan um eine Schätzung handelt, erfolgt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eine detaillierte Abrechnung. Die Folge: Nach- oder Rückzahlungen. Das Prinzip ähnelt dem der Nebenkostenabrechnung für Mieter.
Die wichtigsten Kosten, die im Wirtschaftsplan Berücksichtigung finden, sind:
Zu den in diesem Sinne relevanten Einnahmen zählen:
Obwohl die Hausverwaltung den Wirtschaftsplan erstellt, haben Eigentümer ein Mitspracherecht. Denn: Bis die Eigentümerversammlung den Plan abgesegnet, gilt er lediglich als Entwurf. Dies ist insofern von Bedeutung, da im Wirtschaftsplan Fehler oder Ungereimtheiten enthalten sein können, die womöglich zu hohen finanziellen Belastungen führen.
Bereiten Sie sich daher auf die Eigentümerversammlung vor und stellen Sie bei Unklarheiten Fragen. Seien Sie besonders achtsam, wenn das Hausgeld ohne nachvollziehbare Ursachen stetig steigt. In solchen Fällen sollten Sie sowohl den Wirtschaftsplan als auch die Jahresabrechnung detailliert prüfen, um Auffälligkeiten zu identifizieren. Ein kontinuierlich steigendes Hausgeld ohne klare Ursache ist gemeinhin ein Indiz für eine unseriöse Hausverwaltung.
Sie sind unzufrieden oder auf der Suche nach einem neuen Hausverwalter? Sie haben Widersprüche in Ihrem derzeitigen Wirtschaftsplan entdeckt? Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie Ihr persönliches Beratungsgespräch bei Unland Immobilien.
info@unland-immo.de
Tel.: 028712046206
Zu den wichtigsten Aufgaben eines Hausverwalters zählt die Erstellung eines Wirtschaftsplans.
Warum dessen Anfertigung gesetzlich geregelt ist und was der Wirtschaftsplan aussagt, erfahren Sie hier.
Der Wirtschaftsplan enthält eine Aufstellung der zukünftig erwarteten Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Immobilie. Vereinfacht dargestellt handelt es sich um den Haushaltsplan für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausverwaltung schätzt, wie hoch die Kosten für die Verwaltung, den Betrieb sowie die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums im kommenden Kalenderjahr ausfallen werden. Die Berechnung des von jedem Eigentümer zu zahlenden Hausgeldes basiert auf der Grundlage des Wirtschaftsplans. Das Ziel der Verwaltung ist sicherzustellen, dass die Eigentümergemeinschaft finanziell abgesichert durch das Jahr kommt. Darüber hinaus ist die Aufstellung eines Wirtschaftsplans gemäß Paragraf 28 Wohnungseigentümergesetz verpflichtend.
Da es sich bei dem Wirtschaftsplan um eine Schätzung handelt, erfolgt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eine detaillierte Abrechnung. Die Folge: Nach- oder Rückzahlungen. Das Prinzip ähnelt dem der Nebenkostenabrechnung für Mieter.
Die wichtigsten Kosten, die im Wirtschaftsplan Berücksichtigung finden, sind:
Zu den in diesem Sinne relevanten Einnahmen zählen:
Obwohl die Hausverwaltung den Wirtschaftsplan erstellt, haben Eigentümer ein Mitspracherecht. Denn: Bis die Eigentümerversammlung den Plan abgesegnet, gilt er lediglich als Entwurf. Dies ist insofern von Bedeutung, da im Wirtschaftsplan Fehler oder Ungereimtheiten enthalten sein können, die womöglich zu hohen finanziellen Belastungen führen.
Bereiten Sie sich daher auf die Eigentümerversammlung vor und stellen Sie bei Unklarheiten Fragen. Seien Sie besonders achtsam, wenn das Hausgeld ohne nachvollziehbare Ursachen stetig steigt. In solchen Fällen sollten Sie sowohl den Wirtschaftsplan als auch die Jahresabrechnung detailliert prüfen, um Auffälligkeiten zu identifizieren. Ein kontinuierlich steigendes Hausgeld ohne klare Ursache ist gemeinhin ein Indiz für eine unseriöse Hausverwaltung.
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