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Darum erstellt der Verwalter einen Wirtschaftsplan und das steht drin

Zu den wichtigsten Aufgaben eines Hausverwalters zählt die Erstellung eines Wirtschaftsplans.

Warum dessen Anfertigung gesetzlich geregelt ist und was der Wirtschaftsplan aussagt, erfahren Sie hier.

 

Wirtschaftsplan – was ist das eigentlich?

Der Wirtschaftsplan enthält eine Aufstellung der zukünftig erwarteten Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Immobilie. Vereinfacht dargestellt handelt es sich um den Haushaltsplan für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausverwaltung schätzt, wie hoch die Kosten für die Verwaltung, den Betrieb sowie die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums im kommenden Kalenderjahr ausfallen werden. Die Berechnung des von jedem Eigentümer zu zahlenden Hausgeldes basiert auf der Grundlage des Wirtschaftsplans. Das Ziel der Verwaltung ist sicherzustellen, dass die Eigentümergemeinschaft finanziell abgesichert durch das Jahr kommt. Darüber hinaus ist die Aufstellung eines Wirtschaftsplans gemäß Paragraf 28 Wohnungseigentümergesetz verpflichtend.

Da es sich bei dem Wirtschaftsplan um eine Schätzung handelt, erfolgt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eine detaillierte Abrechnung. Die Folge: Nach- oder Rückzahlungen. Das Prinzip ähnelt dem der Nebenkostenabrechnung für Mieter.

Was steht im Wirtschaftsplan?

Die wichtigsten Kosten, die im Wirtschaftsplan Berücksichtigung finden, sind:

  • Betriebskosten: Sämtliche Kosten, die für den regelmäßigen Betrieb der Immobilie anfallen (Wasserversorgung, Abfallentsorgung, Pflege und Reinigung des Gemeinschaftseigentums)
  • Heizkosten
  • Instandhaltungskosten: Finanzielle Aufwendungen für Reparaturen, Renovierungen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum
  • Instandhaltungsrücklage: Zur Finanzierung der Instandhaltungskosten ist jeder Eigentümer verpflichtet, einen festgelegten Beitrag zu leisten
  • Versicherungsprämien: Wohngebäudeversicherung etc.
  • Verwaltungskosten: Ausgaben für die Hausverwaltung, Kosten für die Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlungen

Zu den in diesem Sinne relevanten Einnahmen zählen:

  • Hausgeld
  • Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage
  • Einnahmen aus der Vermietung von Gemeinschaftseigentum oder aus Geräten mit Münzbetrieb
  • Zinserträge bei gemeinschaftlichen Konten

Wissenswertes für Eigentümer aus rechtlicher Sicht

Handschlag und Modellhaus

Obwohl die Hausverwaltung den Wirtschaftsplan erstellt, haben Eigentümer ein Mitspracherecht. Denn: Bis die Eigentümerversammlung den Plan abgesegnet, gilt er lediglich als Entwurf. Dies ist insofern von Bedeutung, da im Wirtschaftsplan Fehler oder Ungereimtheiten enthalten sein können, die womöglich zu hohen finanziellen Belastungen führen.

Bereiten Sie sich daher auf die Eigentümerversammlung vor und stellen Sie bei Unklarheiten Fragen. Seien Sie besonders achtsam, wenn das Hausgeld ohne nachvollziehbare Ursachen stetig steigt. In solchen Fällen sollten Sie sowohl den Wirtschaftsplan als auch die Jahresabrechnung detailliert prüfen, um Auffälligkeiten zu identifizieren. Ein kontinuierlich steigendes Hausgeld ohne klare Ursache ist gemeinhin ein Indiz für eine unseriöse Hausverwaltung.

Fazit: Überlassen Sie die Erstellung des Wirtschaftsplans nicht dem Zufall

Sie sind unzufrieden oder auf der Suche nach einem neuen Hausverwalter? Sie haben Widersprüche in Ihrem derzeitigen Wirtschaftsplan entdeckt? Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie Ihr persönliches Beratungsgespräch bei Unland Immobilien.

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Wirtschaftsplan – was ist das eigentlich?

Der Wirtschaftsplan enthält eine Aufstellung der zukünftig erwarteten Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Immobilie. Vereinfacht dargestellt handelt es sich um den Haushaltsplan für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausverwaltung schätzt, wie hoch die Kosten für die Verwaltung, den Betrieb sowie die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums im kommenden Kalenderjahr ausfallen werden. Die Berechnung des von jedem Eigentümer zu zahlenden Hausgeldes basiert auf der Grundlage des Wirtschaftsplans. Das Ziel der Verwaltung ist sicherzustellen, dass die Eigentümergemeinschaft finanziell abgesichert durch das Jahr kommt. Darüber hinaus ist die Aufstellung eines Wirtschaftsplans gemäß Paragraf 28 Wohnungseigentümergesetz verpflichtend.

Da es sich bei dem Wirtschaftsplan um eine Schätzung handelt, erfolgt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eine detaillierte Abrechnung. Die Folge: Nach- oder Rückzahlungen. Das Prinzip ähnelt dem der Nebenkostenabrechnung für Mieter.

Was steht im Wirtschaftsplan?

Die wichtigsten Kosten, die im Wirtschaftsplan Berücksichtigung finden, sind:

  • Betriebskosten: Sämtliche Kosten, die für den regelmäßigen Betrieb der Immobilie anfallen (Wasserversorgung, Abfallentsorgung, Pflege und Reinigung des Gemeinschaftseigentums)
  • Heizkosten
  • Instandhaltungskosten: Finanzielle Aufwendungen für Reparaturen, Renovierungen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum
  • Instandhaltungsrücklage: Zur Finanzierung der Instandhaltungskosten ist jeder Eigentümer verpflichtet, einen festgelegten Beitrag zu leisten
  • Versicherungsprämien: Wohngebäudeversicherung etc.
  • Verwaltungskosten: Ausgaben für die Hausverwaltung, Kosten für die Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlungen

Zu den in diesem Sinne relevanten Einnahmen zählen:

  • Hausgeld
  • Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage
  • Einnahmen aus der Vermietung von Gemeinschaftseigentum oder aus Geräten mit Münzbetrieb
  • Zinserträge bei gemeinschaftlichen Konten

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Obwohl die Hausverwaltung den Wirtschaftsplan erstellt, haben Eigentümer ein Mitspracherecht. Denn: Bis die Eigentümerversammlung den Plan abgesegnet, gilt er lediglich als Entwurf. Dies ist insofern von Bedeutung, da im Wirtschaftsplan Fehler oder Ungereimtheiten enthalten sein können, die womöglich zu hohen finanziellen Belastungen führen.

Bereiten Sie sich daher auf die Eigentümerversammlung vor und stellen Sie bei Unklarheiten Fragen. Seien Sie besonders achtsam, wenn das Hausgeld ohne nachvollziehbare Ursachen stetig steigt. In solchen Fällen sollten Sie sowohl den Wirtschaftsplan als auch die Jahresabrechnung detailliert prüfen, um Auffälligkeiten zu identifizieren. Ein kontinuierlich steigendes Hausgeld ohne klare Ursache ist gemeinhin ein Indiz für eine unseriöse Hausverwaltung.

Fazit: Überlassen Sie die Erstellung des Wirtschaftsplans nicht dem Zufall

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