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Alle wichtigen Informationen zum Energieausweis

Für Vermieter und Verkäufer gehört der Energieausweis zu den Pflichtübungen. Spätestens bei der Unterzeichnung des Miet- oder Kaufvertrages muss der Energieausweis vorliegen, denn er gibt Auskunft über den Energieverbrauch bzw. Energiebedarf des Hauses oder der Wohnung. Damit dient er dem Käufer bzw. Mieter als Maßstab, um die energetische Beschaffenheit einer Immobilie beurteilen zu können.

Für wen und warum ist der Energieausweis verpflichtend?

Bereits seit 2009 ist der Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Neuvermietung oder Verkauf von Immobilien verpflichtend. Schon beim Besichtigungstermin muss dieser vorgelegt werden, damit sich der Interessent ein möglichst genaues Bild von Energieverbrauch bzw. Energiebedarf der Immobilie machen kann. Einzelne Angaben müssen bereits im Exposé oder Inserat gemacht werden. Ausnahmen gibt es nur bei speziellen Gebäudetypen wie beispielsweise solchen, die unter Denkmalschutz stehen. Verantwortlich für die Bereitstellung eines Energieausweises ist stets der Verkäufer bzw. Vermieter. Er kann diese Aufgabe jedoch an einen Makler übertragen, der sicherstellt, dass der Ausweis vorliegt. 

Unterscheidung Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Energieausweise gibt es in zwei Varianten: als bedarfs- und als verbrauchsorientierter Ausweis. In der Regel können Immobilienbesitzer selber entscheiden, welche der beiden Varianten sie in Auftrag geben. Im Gegensatz zum bedarfsorientierten Ausweis ist der verbrauchsorientierte Energieausweis günstiger und mit weniger Aufwand verbunden. Da er sich jedoch am tatsächlichen Verbrauch orientiert, kann er nur für bereits bestehende Gebäude erstellt werden. Als Grundlage dienen die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Die Kosten liegen, abhängig von der Gebäudegröße, zwischen 50 und 250 Euro. 

Für Neubauten ist hingegen immer ein bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich. Dieser hat dafür den Vorteil, deutlich detailliertere Informationen zur Energieeffizienz des Gebäudes zu liefern. Grundsätzlich verpflichtend ist er bei Gebäuden, die nach 2008 gebaut wurden, die vier oder weniger Wohnungen beinhalten sowie bei Gebäuden, die nicht der Heizschutzverordnung aus dem Jahr 1977 entsprechen. Die Berechnungsverfahren sind hierbei deutlich komplexer, was auch zu einem entsprechend höheren Preis führt. Mit der Erstellung eines Bedarfsausweises können beispielsweise Energieberater, Ingenieure, Architekten und Schornsteinfeger beauftragt werden. Durch die detailreichen Daten des bedarfsorientierten Energieausweises können Aussagen darüber getroffen werden, ob und in welchem Umfang energetische Sanierungen für das betreffende Gebäude sinnvoll sind. Dadurch lässt sich deren Energieeffizienzklasse verbessern und Energiekosten nachhaltig senken.

Gerne erstelle ich für Sie im Rahmen eines Verkaufs den benötigten Energieausweis und berate Sie zu energieeffizienten Sanierungen. Mit meiner Kompetenz im baulichen Fachbereich bin ich der ideale Ansprechpartner für Ihr Immobilienprojekt in Bocholt und Umgebung.

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Für Vermieter und Verkäufer gehört der Energieausweis zu den Pflichtübungen. Spätestens bei der Unterzeichnung des Miet- oder Kaufvertrages muss der Energieausweis vorliegen, denn er gibt Auskunft über den Energieverbrauch bzw. Energiebedarf des Hauses oder der Wohnung. Damit dient er dem Käufer bzw. Mieter als Maßstab, um die energetische Beschaffenheit einer Immobilie beurteilen zu können.

Für wen und warum ist der Energieausweis verpflichtend?

Bereits seit 2009 ist der Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Neuvermietung oder Verkauf von Immobilien verpflichtend. Schon beim Besichtigungstermin muss dieser vorgelegt werden, damit sich der Interessent ein möglichst genaues Bild von Energieverbrauch bzw. Energiebedarf der Immobilie machen kann. Einzelne Angaben müssen bereits im Exposé oder Inserat gemacht werden. Ausnahmen gibt es nur bei speziellen Gebäudetypen wie beispielsweise solchen, die unter Denkmalschutz stehen. Verantwortlich für die Bereitstellung eines Energieausweises ist stets der Verkäufer bzw. Vermieter. Er kann diese Aufgabe jedoch an einen Makler übertragen, der sicherstellt, dass der Ausweis vorliegt. 

Unterscheidung Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Energieausweise gibt es in zwei Varianten: als bedarfs- und als verbrauchsorientierter Ausweis. In der Regel können Immobilienbesitzer selber entscheiden, welche der beiden Varianten sie in Auftrag geben. Im Gegensatz zum bedarfsorientierten Ausweis ist der verbrauchsorientierte Energieausweis günstiger und mit weniger Aufwand verbunden. Da er sich jedoch am tatsächlichen Verbrauch orientiert, kann er nur für bereits bestehende Gebäude erstellt werden. Als Grundlage dienen die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Die Kosten liegen, abhängig von der Gebäudegröße, zwischen 50 und 250 Euro. 

Für Neubauten ist hingegen immer ein bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich. Dieser hat dafür den Vorteil, deutlich detailliertere Informationen zur Energieeffizienz des Gebäudes zu liefern. Grundsätzlich verpflichtend ist er bei Gebäuden, die nach 2008 gebaut wurden, die vier oder weniger Wohnungen beinhalten sowie bei Gebäuden, die nicht der Heizschutzverordnung aus dem Jahr 1977 entsprechen. Die Berechnungsverfahren sind hierbei deutlich komplexer, was auch zu einem entsprechend höheren Preis führt. Mit der Erstellung eines Bedarfsausweises können beispielsweise Energieberater, Ingenieure, Architekten und Schornsteinfeger beauftragt werden. Durch die detailreichen Daten des bedarfsorientierten Energieausweises können Aussagen darüber getroffen werden, ob und in welchem Umfang energetische Sanierungen für das betreffende Gebäude sinnvoll sind. Dadurch lässt sich deren Energieeffizienzklasse verbessern und Energiekosten nachhaltig senken.

Gerne erstelle ich für Sie im Rahmen eines Verkaufs den benötigten Energieausweis und berate Sie zu energieeffizienten Sanierungen. Mit meiner Kompetenz im baulichen Fachbereich bin ich der ideale Ansprechpartner für Ihr Immobilienprojekt in Bocholt und Umgebung.

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